Warum eine „Durchsetzungsinitiative?“
Am 28. November 2010 haben Volk und Stände die Volksinitiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Wie wir alle wissen, verschleppen die Bundesbehörden nun deren Durchsetzung. Der Unmut in der Bevölkerung ist entsprechend gross.
Diese Initiative war ein „Hoffnungsschimmer“ der Schweizerinnen und Schweizer. Denn die untragbaren Zustände betreffend Ausländerkriminalität sind für viele nicht nur stossend, sondern sie betreffen uns auch direkt als Bürgerinnen und Bürger. Der Volkswille ist von den Bundesbehörden umzusetzen und nicht noch zu behindern oder weiter zu verzögern.
Jeden Tag neue Straftaten
Es sind jetzt fast zwei Jahre vergangen und der Unmut von damals wird stärker. Von einer Entspannung der Lage kann keine Rede sein. Ganz im Gegenteil: Fast jeden Tag müssen wir aus den Medien erfahren, wie die Zahl jener Straftaten wächst, die in den Geltungsbereich der Ausschaffungsinitiative fallen würden. Die Opfer und deren Familien verdienen es, dass jemand diesem Zustand ein Ende setzt.
Demokratie muss ernst genommen werden
Die SVP muss erneut tätig werden und den Betroffenen und damit allen Stimmberechtigten endlich Gehör verschaffen. Es ist bedenklich, dass das überhaupt in einer Demokratie notwendig ist. Die „Durchsetzungsinitiative“ verlangt dank eines im Detail ausformulierten Textes die direkt anwendbare, verfassungskonforme Durchsetzung, der vom Volk und den Kantonen angenommenen Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung krimineller Ausländer.
Durchsetzung auch gerade für Ausländer wichtig
Wie ist es überhaupt möglich, dass jemand die Ausschaffungsinitiative nicht umsetzen will? Wir alle wollen doch, dass die Welt um uns herum sicherer wird. Vor allem wünschen sich aber auch alle gut integrierten Ausländerinnen und Ausländer, welche hier in der Schweiz leben, die rasche Umsetzung der Initiative.
Versetzten Sie sich einmal in die Lage der hier lebenden Frauen und Männer, welche ihr Bestes geben und gleichzeitig gibt es Landsleute, die genau das Gegenteil praktizieren. Diese Leute wollen sich gar nicht integrieren und sie wollen nicht arbeiten. Oder sie kommen sogar mit der Absicht in unser Land, hier leicht Geld „zu machen“ sei es mit Drogenhandel oder Einbrüchen usw. Die Schweiz hat es zu einem grösseren Teil mit „importierter“ Gewalt zu tun.
Auch im Interesse der Opfer
Jetzt gilt es, vor allem im Interesse der Opfer solcher Verbrechen, aber auch zum Schutz der gesamten Bevölkerung, zu handeln. Erstmals war im vergangenen Jahr eine Mehrheit der Täter, die gegen das Strafgesetzbuch verstiessen, ausländischer Herkunft. Eine Zunahme der Delikte ist insbesondere bei Raub, Einbruch und Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz festzustellen. In einigen Schweizer Städten explodiert die Zahl der Straftaten förmlich.
Automatische Ausschaffung
Im Unterschied zu den Vorschlägen des Bundesrates verlangt die Durchsetzungsinitiative die automatische Ausschaffung krimineller Ausländer in ihre Heimatländer, bei klar definierten Delikten gemäss Strafgesetzbuch:
- Eine Ausschaffung der Täter ist bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung usw.) zu vollziehen, unabhängig davon ob ein Täter vorbestraft war oder nicht.
Rote Karte
- Eine Ausschaffung ist zudem vorgesehen bei notorischen, d.h. nicht belehrbaren Tätern, die wiederholt straffällig werden bei Delikten, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Masse beeinträchtigen (z.B. Bedrohung von Behörden, Raufhandel, einfache Körperverletzung usw.).
Gelbe Karte
Stärkung der Demokratie
Die Durchsetzungsinitiative respektiert und stärkt unsere direkte Demokratie, welche in letzter Zeit arg strapaziert wurde. Es kann nicht sein, dass diejenigen, welche sich gegen Menschen hier im Land und gegen die hier gültigen Gesetze auflehnen, weiterhin da bleiben dürfen, um später erneut Straftaten zu begehen. Viele Zuwanderer stammen aus Ländern, in denen keine demokratische Rechtsordnung herrscht und sie gehören einer fremden Religion an. Sie bringen Vorstellungen von Recht und Ordnung mit, die mit der schweizerischen Rechtsordnung nicht vereinbar sind. Es sind deshalb auch oft Frauen, gegen welche sich die Gewalt der Männer richtet.
Durchsetzung Rechtsstaatlichkeit
Ob es um Frauenhandel geht, um sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung oder Förderung der Prostitution. Viele Frauen aus Ländern, welche die Frau nicht als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft sehen, flüchteten in die Schweiz in der Hoffnung, dass sie hier in Sicherheit sind. Zu ihrer grossen Enttäuschung müssen sie feststellen, dass viele Gewalttaten aus ihrer Heimat auch hier in der Schweiz ohne grosse Konsequenzen für den Täter ausgeübt werden. Auch im Namen dieser Frauen, welche oft zu eingeschüchtert sind, um sich Gehör zu verschaffen, müssen wir tätig werden. Auch diesen Gewalttätern ist endlich die „rote Karte“ zu zeigen mit der Durchsetzungsinitiative: Ausländer, welche ein schweres Delikt begangen haben, sind ohne Wenn und Aber aus der Schweiz auszuweisen.
Bundesrat will keine Praxisänderung
Der Bundesrat will offenbar den Volkswillen nicht umsetzen. Seine bevorzugte Umsetzungsvariante der Ausschaffungsinitiative verstösst nicht nur gegen den von Volk und Ständen angenommenen Ausschaffungsartikel in der Bundesverfassung, sondern auch gegen den Grundgedanken einer Initiative an sich. Eine Initiative ist immer darauf ausgerichtet, das Rechtssystem zu verändern und die Behörden damit zu zwingen, ihre Praxis der neuen Regelung anzupassen. Mit einer derartigen Haltung tritt der Bundesrat aber den Volkswillen mit Füssen. Das darf nicht länger geduldet werden.
Fazit
Ich fasse kurz zusammen: Die Initiative trifft die Richtigen, wie Drogenhändler, Vergewaltiger, Betrüger oder andere schwer kriminelle Ausländer. Diese haben in der Schweiz nichts verloren und müssen unser Land verlassen. Die klaren Bestimmungen der Durchsetzungsinitiative machen die Schweiz für Gesetzesbrecher unattraktiv und damit senken sie die Ausländerkriminalität. Auch die missbräuchliche Zuwanderung zu den Sozialsystemen wird endlich eingedämmt.
Die Durchsetzungsinitiative der SVP schafft Klarheit. Die Ausweisung ist in den festgelegten Tatbeständen zwingend zu vollziehen, ohne dass die Gerichte hierzu noch Abwägungen vornehmen können oder müssen. Das ist eine klare einheitliche Regelung und wird auch präventiv wirksam sein.