NEIN zum neuen Tierseuchengesetz!
Die Politik, das heisst National- und Ständerat, zusammen mit dem Bundesrat empfehlen, das Tierseuchengesetz (TSG) anzunehmen und den Änderungen zuzustimmen.
Dass wir überhaupt hier und heute über dieses Geschäft befinden können, ist einigen wachsamen Menschen zu verdanken, welche nicht nur die Vorteile, sondern auch die Nachteile der Änderungen erkannten. Und sie hatten auch den Mut, sich dagegen zur Wehr zu setzen!
Die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, welche das neu revidierte Gesetz als eine Fehlentwicklung entlarvten, ergriffen das Referendum und sammelten mit grossem Einsatz 50'000 Unterschriften innert 100 Tagen! Das alles ohne starke, politische Kräfte hinter sich zu haben. Dies zeugt davon, dass es hier um ein Anliegen geht, das zehntausende von Tierhaltern und Bauern in der ganzen Schweiz bewegt!
Warum aber sollten Sie NEIN zum verfehlten TSG sagen? Wenn Sie den Gesetzestext lesen, scheint alles in Ordnung zu sein,- aber leider nur auf den ersten Blick. Ich versuche hier, einige Argumente der Betroffenen darzulegen:
- Mit dem neu revidierten Gesetz, wird die Eigenverantwortung des Tierhalters und des Tierarztes geschwächt. Bauern haben die Blauzungenimpfung aus dem Jahr 2008 noch gut im Gedächtnis. Sie wurden damals gezwungen, ihre Tiere zu impfen. Diese mussten dann unter Impfschäden leiden, wurden krank und schwach, verendeten oder mussten geschlachtet werden. Das könnte wieder passieren und die Massnahmen würden alle Tierhalter treffen. Auch diejenigen, welche Haustiere halten!
- Die Erfahrungskompetenz der Tierhalter und Tierärzte und ihre freien Entscheidungen, werden im neuen TSG stark beschnitten. Die Kompetenzen liegen vor allem beim Bundesamt für Veterinärwesen.
- Der Bund erhält mit dem Gesetz wesentlich mehr Kompetenzen. Er kann auch für Programme zur Bekämpfung von Tierseuchen, bei den Tierhaltern zeitlich befristete, finanzielle Abgaben erheben!
- Der Bundesrat kann eigenmächtig völkerrechtliche Verträge abschliessen und die Schweiz würde durch internationale Organisationen, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), fremdbestimmt.
- An der Bauernbasis sorgt zusätzlich für Unmut, dass die Einspracherechte der Tierhalter noch mehr beschnitten würden.
- Die teuren und oft auch umstrittenen Präventionsprogramme (Art.57b) würden einen gewaltigen, logistischen und finanziellen Aufwand zur Folge haben. Die Kosten würden auf Tierhalter, Steuerzahler und Konsumenten abgewälzt. Wie wir gesehen haben bei der sog. „Vogelgrippe“ und „Schweinegrippe“, musste der Bund gekaufte und gelagerte Impfstoffe im Wert von 56,4 Millionen Franken mit einem zusätzlichen finanziellen Aufwand von Fr. 200'000.-- vernichten, weil sie nicht benötigt wurden und deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war...!
- Das TSG regelt keine objektiven Kriterien für die Definition von Seuchen. Es müssten auch keine wissenschaftlichen Nachweise oder unabhängige Risikoanalysen durchgeführt werden. Dieser Mangel an Transparenz würde es den Behörden ermöglichen, willkürlich Seuchen auszurufen, um Impf- Obligatorien anzuordnen!
Ein NEIN bewirkt, dass wir für die Tierhalter und Veterinär-Ärzte ein besseres TSG erhalten, bei welchem die Kompetenzen fair verteilt sind. Es ist wichtig, dass diesbezüglich saubere und transparente Abklärungen getroffen werden, welche die vom Bund eingeleiteten Verfahren belegen und absichern.
Deshalb: Machen Sie den Weg frei, für ein besseres TSG und stimmen Sie am 25. November NEIN! Ich danke Ihnen!
„Frühschoppen“ bei Brauerei EICHHOF – Foto: „INSIDER“ / Regula Mathis