Eine weitere Motion eingereicht...

Geschrieben von Yvette Estermann am 24.3.2013 @ 13:36:00 mit 324 Worten

Der Bund plant eine neue Behörde zur Prävention der Spielsucht. Jedes Jahr werden unter anderem bei der heutigen Regelung über 3.000 Bürgerinnen und Bürger als Präventions-Massnahme von Casinos gesperrt. Nach meiner Meinung reichen die heutigen Vorkehrungen der Casinos völlig aus.

In der dritten Woche der Frühjahrssession reichte ich deshalb eine Motion zu diesem Thema ein. Hier der Wortlaut:


Keine Doppelspurigkeiten bei der Prävention

Der Bundesrat wird beauftragt, im neuen Geldspielgesetz auf Doppelspurigkeiten bei der Spielsuchtprävention zu verzichten und kein neues Spielsucht-Präventionsorgan zu schaffen.

Begründung

Der Bundesrat will im neuen Geldspielgesetz allgemeine Präventionsmassnahmen gegen die Spielsucht und ein neues Spielsucht-Präventionsorgan schaffen.

Art. 106 BV verlangt, dass Bund und Kantone durch Gesetz und Aufsicht einen angemessenen Schutz vor Spielsucht sicher stellen. Die bestehenden bewährten Massnahmen sind in das neue Geldspielgesetz zu übernehmen. Zusätzliche Präventionsmassnahmen und die Schaffung eines neuen Spielsucht-Präventionsorgans sind überflüssig und schaffen Doppel­spurigkeiten.

Die Studie der Eidg. Spielbankenkommission ESBK „Glücksspiel: Verhalten und Problematik in der Schweiz“ kommt zum Schluss, dass sich seit der Eröffnung der Spielbanken nur unwesentliche Veränderungen der Spielsucht-Problematik ergeben haben (www.esbk.admin.ch). Andernfalls hätte der Bundesrat letztes Jahr nicht zwei neue Spielbanken bewilligt.

Das Problem der Spielsucht dürfte allen erwachsenen Personen in der Schweiz bekannt sein. Allgemeine Präventionsmassnahmen, die sich an eine breite Öffentlichkeit richten, sind nicht zielgerichtet und haben ein schlechtes Kosten-Nutzen Verhältnis. Demgegenüber sind die heute gesetzlich vorgeschriebenen Präventionsmassnahmen der Spielbanken direkt auf die Zielgruppe der Casinobesucher gerichtet. Die Sozialkonzepte umfassen Prävention, Früherkennung, Aus- und Weiterbildung des Personals sowie Zusammenarbeit mit Suchtpräventionstellen. Pro Jahr werden rund 3000 Personen für den Zutritt in die Schweizer Casinos gesperrt.

Die ESBK überwacht die Umsetzung der Sozialkonzepte der Spielbanken. In der ESBK und der Comlot sind schon heute Sucht-Fachleute vertreten (ESBK: Hans Jörg Znoj, Professor für klinische Psychologie und Psychotherapie, Universität Bern. Comlot: Bruno Erni, Geschäftsführer Berner Gesundheit).

Art. 106 BV schreibt die Schaffung eines neuen Koordinationsorgans vor. Diesem Koordinationsorgan soll nun noch ein zusätzliches Spielsuchts-Präventionsorgan zur Seite gestellt werden. Es ist offensichtlich, dass damit Doppelspurigkeiten geschaffen würden.

 

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