Drei neue Vorstösse...

Geschrieben von Yvette Estermann am 2.3.2022 @ 08:48:00 mit 927 Worten

Interpellation mit dem Titel: Wieso erteilt Swissmedic einem Impfstoff, der einen Bestandteil enthält, der für die Anwendung beim Menschen nicht zugelassen ist, dennoch die Zulassung ?

Einleitung
Das Zulassungsverfahren von Impfstoffen ist ein komplexer Prozess. Swissmedic beschäftigt dazu ein grosses Team unter Leitung von Claus Bolte.

tfBeim Impfstoff von Pfizer-BioNTech wurde nun von einem Spezialisten folgende Unregel-mässigkeit entdeckt. Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers (7. Dezember 2021)
des Produktes "Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine" wird die Zusammensetzung der Bestandteile aufgelistet. Beim Bestandteil "ALC-0315 2036272-55-4 handelt es sich um ein Lipid (nicht wasserlösliches Fett), welches wesentlich für den erfolgreichen Wirkstoff-transport verantwortlich ist. (Referenz folgender Artikel auf Seite 4)
(mRNA- und DNA-Impfstoffe: Nanotechnologie der Covid-19-Vakzinen | PZ – Pharmazeutische Zeitung (pharmazeutische-zeitung.de)

Der Stoff ALC-0315 ist bei Cayman Chemical biomol.de erhältlich. Unter den Produkt-informationen wird dieser Stoff genau beschrieben und unter Kapitel "Handhabung & Sicherheit" steht fettgedruckt die Warnung:
"ACHTUNG Nur für Forschungszwecke und Laboruntersuchungen: Nicht für die Anwendung im oder am Menschen!"
(ALC-0315 | CAS 2036272-55-4 | Cayman Chemical | Biomol.de)

Fragen

  1. Wieso erteilt Swissmedic einem Impfstoff mit einem solchen Bestandteil, der ausdrücklich NICHT für Anwendung am Menschen geeignet ist, die Zulassung?
  1. Welche Massnahmen will der BR treffen, nachdem dies nun bekannt ist?

Interpellation Todesursachenstatistik

Text für Interpellation

Sachverhalt
1.) Das BfS hält in seinen „Methodische Erläuterungen: Öffentliche Statistiken zu Todesfällen, Todesursachen und meldepflichtigen Erkrankungen“ (Version 9.3.2021) fest: „Wenn eine chronisch kranke Person zusätzlich eine akute Infektion erwirbt, wird die Infektion als weitere Krankheit registriert [...], aber in der publizierten Statistik erscheint generell die Grundkrankheit.“

2.) Das Bundesamt für Statistik (BfS) hat in der Todesursachenstatistik von April bis Mai 2020 insgesamt 1‘469 Todesfälle mit Haupttodesursache Covid-19 ausgewiesen. Im selben Zeitraum wurden jedoch 1‘541 Todesfälle weniger mit anderen Haupttodesursachen ausgewiesen als von Januar bis Februar 2020, so z.B. Bösartige Tumore, Diabetes, Kreislaufsystem, Atmungsorgane, etc.

3.) Das BAG schrieb im Covid-Situationsbericht vom 31. Mai 2020: „Von den 1573 verstorbenen Personen, für welche vollständige Daten vorhanden sind, litten 97% an mindestens einer Vorerkrankung. Die drei am häufigsten genannten Vorerkrankungen bei verstorbenen Personen waren Bluthochdruck (63%), Herz-Kreislauferkrankungen (57%) und Diabetes (26%).“

Frage A)
BfS, BAG und Swissmedic sind alle dem EDI angegliedert. Wie wird gewährleistet, dass das BfS die Todesursachenstatistik unabhängig und korrekt erstellt, also als Todesursache die Grundkrankheit und nicht Covid-19 erfasst?

Frage B)
Wie erklärt sich in den ersten fünf erfassten Monaten des Jahres 2020 die Diskrepanz zwischen Theorie und Anwendung der langjährigen Methodik?

Erläuterungen und Quellenangaben

Zu Sachverhalt 1.)
Für die Bestimmung der Haupttodesursache ist diese Umkehrfrage sehr wichtig:

Wäre die Person auch ohne die bestehende Vorerkrankung(en) mit dem Infekt verstorben?

Für die Erstellung aussagekräftiger und über Jahre vergleichbarer Todesursachenstatistiken wird in diesem Dokument vom BfS die Methodik erläutert: „Methodische Erläuterungen: Öffentliche Statistiken zu Todesfällen, Todesursachen und meldepflichtigen Erkrankungen“
https://www.bfs.admin.ch/bfsstatic/dam/assets/12967241/master

„In der Todesursachenstatistik erfasst das BFS die Grundkrankheit, das heisst, die Krankheit, die am Anfang eines Krankheitsverlaufs steht. Wenn eine chronisch kranke Person zusätzlich eine akute Infektion erwirbt, wird die Infektion als weitere Krankheit registriert (sofern sie erkannt wurde), aber in der publizierten Statistik erscheint generell die Grundkrankheit, entsprechend den Regeln der Weltgesundheitsorganisation WHO. Es obliegt dem meldenden Arzt zu beurteilen, welche Diagnose kausal am stärksten zum Tod beigetragen hat. Deshalb kann man den vom BFS publizierten Tabellen keine Gesamtzahl «der Todesfälle infolge Grippe» entnehmen. Grippe erscheint nur dann als Todesursache, wenn die Person vor der Grippeerkrankung gesund war.“

Zu Sachverhalt 2.)
Die oben genannten Zahlen sind hier zu finden, basierend auf Zeile 7 abzüglich der Todesfälle Covid-19 (Zeile 12): https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitszustand/sterblichkeit-todesursachen/spezifische.assetdetail.21224117.html
Weiterführende Gedanken und Informationen zu Sachverhalt 2: In der 1. Welle (KW9/2020, inkl. „Echowelle“ bis KW30/2020, 26.7.2020) wurden vom BAG 1‘748 Corona-Tote erfasst, aber das BfS hat für diese Periode nur 956 Todesfälle mehr als erwartet ausgewiesen. Diese 956 Todesfälle entsprechen 56% von 1‘748 Corona-Toten, also knapp der Hälfte. Dies lässt die Interpretation zu, dass rund die Hälfte der Corona-Toten sowieso in diesem Zeitraum auf Grund der Vorerkrankungen gestorben wären. Wieviele Menschen zu früh gestorben sind auf Grund von Einsamkeit/Isolation (z.B. mit Begleiterkrankung Demenz), Stress und Angst ist nicht bezifferbar, aber sicher erheblich, wie die Psychoneuroimmunologie vielfältig beweist.

Zu Sachverhalt 3.)
Link zum Lagebericht/Situationsbericht vom 31.5.2020 als „Web_200531_Internettext_Lage Inland_DE.pdf“:
https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/k-und-i/aktuelle-ausbrueche-pandemien/2019-nCoV/bisherige-lageberichte-q2-2020.zip.download.zip/Lageberichte_Quartal_2_2020_DE.zip

Motion Unterschlägt BAG willentlich Daten?

Einleitung:

Gemäss Informationen in der NZZ (Ausgabe 12.01.2022) sind die Daten, die BAG betreffend Covid-19 Hospitalisierten meldet, missverständlich und führen zu einer fälschlich höheren Statistik. Denn es werden in dieser Statistik alle Spitalpatienten mit einem positiven Testresultat erfasst, auch wenn der Covid-Test routinemässig erst im Spital durchgeführt wurde und auch bei Patienten, die überhaupt keine Covid-19 Symptome ausweisen und
die beispielsweise wegen einem Beinbruch, einer Blinddarmentzündung oder einer Krebserkrankung ins Spital eingewiesen wurden.

Das Veröffentlichen solcher Daten in einer Art und Weise, dass sie mit höchster Wahrscheinlichkeit falsch ausgelegt werden und dadurch zu falschen Schlussfolgerungen führen, kann von einer so wichtigen offiziellen Stelle wie das BAG nicht toleriert werden.

Denn im Meldeformular an das BAG muss angegeben werden, ob der Grund des Spitalaufenthaltes "Covid-19" oder ein anderer ist. Doch das wird vom BAG nicht differenziert ausgewertet, sondern nur gesamthaft als "Hospitalisierungen" angegeben.

Dies gilt auch für die Statistik der "Infizierten". Obwohl eine infizierte Person weder krank noch ansteckend ist, wird dies vom Leser meist so verstanden. Würde man "positives Testresultat" schreiben, wäre dies viel sachlicher, würde aber dem Ziel, möglichst viele Menschen zum Impfen und Einhalten der weiteren Pandemie-Einschränkungen zu bringen, nicht dienlich sein.

Antrag
Der Bundesrat wird beauftragt, schnellstens Massnahmen einzuleiten, die darin resultieren,
dass das BAG nur noch sachliche, differenzierte und klar verständliche Informationen veröffentlicht.

Weiter soll er sicherstellen, dass das BAG und seine Datenlieferanten sich ihrer Position als seriöse Datenquelle bewusst werden und alle Informationen vor deren Veröffentlichung auf Sachlichkeit und klare einfache Verständlichkeit verifiziert werden.

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Motion Unterschlägt BAG willentlich Daten?

Interpellation  Todesursachenstatistik

IP Wieso erteilt Swissmedic einem Impfstoff, der einen Bestandteil enthält, der für die Anwendung beim Menschen nicht zugelassen ist, dennoch die Zulassung?

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