Motion Estermann: Portofreie Stimmcouverts!

Motion Estermann: Portofreie Stimmcouverts!
Geschrieben von Yvette Estermann am 10.3.2018 @ 21:54:00 mit 176 Worten

In der Schweiz stimmen 90 Prozent aller Stimmberechtigten brieflich ab. In einigen Kantonen liegen vorfrankierte Couverts vor, in anderen muss der Bürger für das Frankieren selbst besorgt sein.

Bereits vor Jahren fragte ich den Bundesrat an ob es nicht möglich wäre, dass der Bund die Finanzierung der Abstimmungsumschläge übernimmt. Meiner Meinung nach, würde dies die Stimmbeteiligung erhöhen. Seine Antwort war, dass diese Theorie nicht bewiesen sei.

Die Universität Freiburg veröffentlichte aber 2017 eine entsprechende Studie mit dem Resultat: Die Stimmbeteiligung lag in den untersuchten Dörfern des Kantons Bern um 2% höher, wenn die Couverts vorfrankiert waren! Deshalb reichte ich eine Motion ein, welche die Übernahme der Kosten für die brieflichen Abstimmungen durch den Bund verlangt.

Der Bundesrat verneinte erneut meinen Vorschlag. Bei der Abstimmung im Nationalrat hat dieser aber eine Mehrheit gefunden und wurde mit 109 zu 73 Stimmen angenommen. Unterstützt haben mich neben der SVP auch viele Nationalräte aus den Reihen der SP und den Grünen.

Jetzt muss meine Motion noch die Hürde im Ständerat nehmen. Hier gibt es bereits positive Signale auch aus den Reihen der FDP und CVP.

Der grosse Parlamentariercheck in Bern!

Geschrieben von Yvette Estermann am 26.5.2015 @ 16:27:00 mit 55 Worten

Unter dem Titel „Der grosse Parlamentariercheck im Nationalrat“, hat Autor PETAR MARJANOVIC im Newsportal WATSON einen Leistungscheck gemacht. Er  untersuchte die Resultate von 3'934 Abstimmungen im Nationalrat und hat

Die Gewinner

Die Verlierer

Die Streber

Die Abwesenden

aufgelistet. Obwohl ich als grösste Streberin auf Platz eins bezeichnet werde, sehe ich mich eher als diszipliniert...

Hier anklicken


NEIN zur PID!

Geschrieben von Yvette Estermann am 15.5.2015 @ 18:11:00 mit 411 Worten

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) umfasst Untersuchungen welche darüber Auskunft geben, ob ein künstlich gezeugter Embryo „gesund“ ist, d.h. frei von Fehlbildungen der Chromosomen oder einer Erbkrankheit. Wenn die PID zugelassen würde, müsste die Verfassung geändert werden. Darüber stimmen Volk und Stände am 14. Juni 2015 ab.

Heute steht in der Verfassung: „... es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als ihr sofort eingepflanzt werden können...“ (BV Art. 119 Abs. 2 Bst. c).

Die umstrittene Änderung lautet: „...es dürfen nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden, als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind.

Also haben wir eine grundsätzliche Änderung vor uns welche es erlaubt, dass mehr Embryonen entwickelt werden dürfen, als man einpflanzen kann. Die Anzahl der Embryonen steigt von 3 auf 12! Neu würde auch das Tiefgefrierverbot von Embryonen aufgehoben. Die Embryonen könnten neu bis 10 Jahre aufbewahrt werden und nach Ablauf dieser Frist würden sie vernichtet oder von der Forschung „verbraucht“.

Bundesrat und Parlament wollen die PID in der Schweiz erlauben. Also könnten  Paare, welche nicht nur erblich vorbelastet sind (50-100 Fälle jährlich), sondern alle Paare, welche eine künstliche Befruchtung beanspruchen (6.000 Fälle jährlich) die Embryonen untersuchen lassen. Wenn die Embryonen „erwünschtes“ Erbgut aufweisen, würden sie eingepflanzt oder tiefgefroren. Weist das Erbgut Fehler auf, würden sie vernichtet.

Neben den persönlichen, religiösen, moralischen und ethischen Bedenken dieser Änderungen, begegnen wir auch noch anderen Überlegungen:

 1.     Die Verfassung schützt heute die Menschen vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie. Die geplante Änderung der Verfassung nimmt den Embryonen ihren gesetzlichen Schutz! In Zukunft könnten viele Embryonen erzeugt und für medizinische Zwecke missbraucht werden.

 2.     Neu würde bereits im Labor entschieden - ohne die Eltern zu fragen - welches Leben wertvoll und welches minderwertig ist.

 3.     Menschen mit Behinderungen und ihre Eltern könnten diskriminiert werden, wenn sie sich für das Leben und nicht für die Vernichtung entscheiden.

 4.     Die Aufgabe des Arztes ist das Leben zu schützen und nicht dieses zu vernichten. PID ist keine ärztliche Aufgabe.

 5.     Untersuchungen können die Embryonen verletzen. Die Erfahrung zeigt, dass dies bei 40% der untersuchten Embryonen der Fall ist.

 6.     Neu würden also nicht die Krankheiten, sondern die Kranken bekämpft!

 7.     Der Anwendungsbereich der PID könnte sich ausweiten da es schwierig würde, eine klare Grenze zu ziehen.

 8.     Die Verfassungsänderung könnte Behinderungen nicht ausschliessen und sie suggeriert dass es möglich ist, menschliches Leben leidens- und krankheitsfrei zu gestalten.

 

Die Vergangenheit hat unzählige Male gezeigt und gelernt: Es ist nicht immer empfehlenswert, alles was technisch möglich ist auch durchzuführen!

Deshalb NEIN zur Präimplantationsdiagnostik!

Pflichtbewusste Nationalräte!

Geschrieben von Yvette Estermann am 10.8.2014 @ 22:39:00 mit 58 Worten

Im eidgenössischen Parlament gibt es Nationalräte, die fast immer eine Meinung haben und bei Abstimmungen kaum fehlen. Der TAGES ANZEIGER hat ein Ranking darüber erstellt, wer bei 3008 Abstimmungen am meisten- oder am wenigsten anwesend war, wer dabei mit JA oder NEIN abstimmte und wer am meisten den Enthaltungsknopf drückte.

Hier das Rating des TAGES ANZEIGER als PDF- Datei

 

Entmündigung statt Revision!

Geschrieben von Yvette Estermann am 13.9.2013 @ 02:27:00 mit 307 Worten

Der Bundesrat hat leider die Chance verpasst, ein schlankes und zeitgemässes Epidemiengesetz zu erarbeiten. Und das Parlament hat es versäumt, den Bundesrat zu berichtigen und die völlig unnötigen Regelungen aus dem Gesetz zu werfen. Warum?

Die zuständigen Kommissionen im National- und Ständerat setzen sich aus vielen Interessenvertretern zusammen. Die Parlamentsmitglieder der verschiedenen Parteien haben dann keine Möglichkeit mehr, die Beschlüsse ihrer Kollegen zu revidieren, da man nicht über die nötige Zeit verfügt. Dazu möchte man die eigenen Kollegen nicht brüskieren!

Der Erfolg der Schweiz ist auch darauf begründet, dass der Bürger, die Gemeinde und der Kanton, viele Angelegenheiten selber regeln. Der Bund hatte immer eine untergeordnete Rolle. Das Volk ist immer noch der Souverän! Dieses Gesetz soll das ändern. Im Namen der Sicherheit der Bevölkerung in einer globalisierten Welt, opfert man die Freiheit des Einzelnen! Impfen bietet aber nie eine 100%-ige Sicherheit und trotzdem wird es immer wieder hochgepriesen. Schon BENJAMIN FRANKLIN sagte: „Wer die Freiheit opfert um die Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beide verlieren!“

Die Eigenverantwortung des Einzelnen wird durch die Revision geschwächt und unsere Entscheidungsfreiheit eingeschränkt. Der Bund erhält unverhältnismässig viel Macht und entmachtet die Kantone. Das gleicht einer Revolution gegen das Volk! Wollen wir das? Ich nicht!

Soll die mächtige Weltgesundheitsorganisation WHO durch das neue Gesetz, die Macht in der Schweiz erhalten? Soll diese bestimmen, wann und mit welchen Mitteln wir gegen eine Krankheit zu kämpfen haben? Es ist gerade die WHO, welche in der Vergangenheit bereits einige Verflechtungen mit den Pharma-Firmen pflegte. Die „Rundschau“ berichtete seinerzeit auch darüber. Experten der WHO sassen gleichzeitig bei grossen Impfstoffherstellern. Ein Skandal!

Dazu haben wir durch die Bundesverfassung ein garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ist das staatlich verordnete Impfen letztlich nicht als eine Art der Körperverletzung verfassungswidrig?

Es gibt noch zu viele offene Fragen. Deshalb NEIN zum revidierten Epidemiengesetz!

Veröffentlicht am 12. September 2013, im "Seetaler Bote"

Die Grössten Schwänzer im Parlament

Geschrieben von Yvette Estermann am 16.12.2012 @ 20:27:00 mit 286 Worten

Unter diesem Titel veröffentlichte heute die "SONNTAGSZEITUNG" eine Rangliste über die grössten "Schwänzer" und die besten "Musterschüler" bei Abstimmungen im Nationalrat.

Es freut mich natürlich sehr, dass ich nach 4 Sessionen  bei den Abstimmungen im Nationalrat, laut „Politnetz-Statistik“ nur einmal fehlte. Die volle Präsenz bei Abstimmungen ist sehr wichtig. Es ist richtig, viele Vorstösse und viele Voten im Parlament abzugeben. Wenn man aber bei den Entscheidungen für diese politischen Anliegen fehlt, nützt alles nichts! Wir sind von unseren Wählerinnen und Wählern gewählt um unsere Arbeit zu machen. Dazu gehören auch die Abstimmungen!

Um diesem Thema mehr Gehör zu verschaffen, reichte ich in der Wintersession eine Motion ein, welche die Präsenz der Nationalräte bei Abstimmungen  verbessern soll. Dies stiess bei vielen Kolleginnen und Kollegen auf Unmut, weil ich bei häufigen,  unentschuldigten Absenzen die Kürzung des Taggeldes verlangte.

Aber Hand aufs Herz: Wer kann es sich heute noch leisten, nicht auf seinem Arbeitsplatz zu sein und trotzdem bezahlt zu werden?!


Verbesserung der Abstimmungspräsenz im Nationalrat

Das Büro des Nationalrates wird gebeten, das Geschäftsreglement des Nationalrates, Art. 56, Ziff.2 so anzupassen, dass die Abstimmungen im Nationalrat verpflichtend sind. Wer dieser Verpflichtung nicht nachgeht und über 30% der Abstimmungen (bei unentschuldigter Absenz) fernbleibt, verliert seinen Anspruch auf Taggeld.

 Begründung:

Da die Teilnahme an den Sitzungen des Nationalrates, laut Parlamentsgesetz, Art. 10 verpflichtend ist, die Teilnahme an den Abstimmungen aber nicht, ist es schwierig die Mitglieder des Nationalrates zur Abstimmungsteilnahme zu bewegen. Deshalb reiche ich diese Motion ein. Das Ziel dieser Motion, ist die möglichst vollständige Teilnahme aller Nationalrätinnen und Nationalräte an den Abstimmungen.

Eine solche Verpflichtung wird auch gegenüber den Wählerinnen und Wählern gerecht. Diese wählten ihre „Volks-Vertreter“ im Glauben, dass sie sich für ihre Interessen einsetzen, an den Sitzungen teilnehmen und dementsprechend auch abstimmen.


Für mehr Präsenz im Nationalrat!

Geschrieben von Yvette Estermann am 29.10.2012 @ 07:42:00 mit 128 Worten

Immer wieder kommt es vor, dass im eidgenössischen Parlament in Bern „ bürgerliche Abstimmungen“ verloren gehen, weil Nationalräte nicht anwesend sind. Bei Abstimmungen nicht präsent zu sein ist m. E. nicht fair, den Wählerinnen und Wählern gegenüber. Diese erwarten von ihren gewählten Parlamentariern, dass sie bei Abstimmungen auch tatsächlich anwesend sind und ihre Aufgabe wahrnehmen!

Weit an der Spitze der notorisch Abwesenden ist lt. www.politnetz.ch, Filippo LEUTENEGGER (FDP). Er fehlte in der Herbstsession bei 59% aller Abstimmungen, gefolgt von Alexander TSCHÄPPÄT (SP) und Christoph BLOCHER (SVP).

Ich habe deshalb vor, in der Wintersession einen entsprechenden Vorstoss einzureichen: Das Taggeld (Fr. 440.--) derjenigen Parlamentarier soll gestrichen werden, die bei Abstimmungen - ohne Begründung - mehr als 30% fehlen...

Siehe dazu den Artikel von Christoph Reichmuth in der ZENTRALSCHWEIZ AM SONNTAG  vom 21. Oktober 2012 als PDF- Datei.

Festansprache zum 01. August in Horn / TG

Geschrieben von Yvette Estermann am 6.8.2012 @ 14:01:00 mit 113 Worten

Es war mir eine grosse Ehre, auf Einladung des Gemeinderates von Horn/TG die Festansprache am 01. August halten zu dürfen. Über 300 Personen versammelten sich am Abend bei prächtigem Sommerwetter auf dem schön gelegenen Festplatz am See. Eine tolle Stimmung und begeisternde Musik, prägten die Veranstaltung. Gemeinsam wurde nach meiner Rede der Schweizerpsalm und das Thurgauerlied gesungen, unter musikalischer Begleitung der Stadtharmonie „Eintracht“, Rorschach. Bei einbrechender Dunkelheit loderte der gewaltige Holzstoss auf dem grossen Festplatz auf,- das weithin sichtbare „Feuer der Freiheit!“ Anschliessend war fröhliches Zusammensein angesagt, bei Musik und Tanz. - Erst bei fortgeschrittener Stunde, machte sich der Grossteil der Besucher auf den Heimweg...

Hier meine Festrede zum 01. August

 
Fotos: Peter Schaub und Richard Estermann

Die Präsenz der Nationalräte bei Abstimmungen

Geschrieben von Yvette Estermann am 11.6.2012 @ 12:34:00 mit 125 Worten

„Leere Stühle bei Abstimmungen im Nationalrat tragen keine Früchte!“ Es nützt nichts, Vorstösse einzureichen und grosse Reden zu schwingen, wenn man bei den entscheidenden Abstimmungen nicht da ist! Erfolg oder Niederlage eines Antrages, einer Motion oder eines Postulates, hängt am Schluss wesentlich von der Präsenz der Parlamentarier ab, denn „wer nicht da ist, kann nicht mitbestimmen!“

Sehr oft hat eine „versenkte“ Motion auch finanzielle Folgen. Ich denke da z. B. an die Motion des SVP- Nationalrates HANS KAUFMANN. Er wollte erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre AHV nicht mehr versteuern müssen. Leider wurde die ehrenwerte Motion bei der Abstimmung abgelehnt, weil die „Mitte-Links-Ratshälfte“ besser präsent war, als SVP und FDP! Schade. Ich werde mich aber bemühen, die Präsenz der SVP im Rat zu verbessern!