Anwendung der Ventilklausel – JA oder NEIN?

Geschrieben von Yvette Estermann am 16.4.2012 @ 01:22:00 mit 511 Worten

Die Schweiz hat am 6. Dezember 1992 den Beitritt zum EWR als „Trainingslager für die EU“ abgelehnt. Ein neues Modell musste her. Es waren Bilaterale I (1994-1998) und Bilaterale II (2002-2004), welche die Schweiz nun in die EU führen sollten.

Doch noch nie war die Schweiz so weit von einem EU-Beitritt entfernt, wie heute!

Was jetzt? Die EU kämpft mit schweren, finanziellen Problemen und will deshalb die Schweiz zwingen, ein Nettozahler der EU zu werden. Sie macht bei jeder Gelegenheit der Schweiz klar: Wenn ihr weiterhin den Zugang zu unserem Binnenmarkt wollt, müsst ihr nach unserer Geige tanzen! Das war auch beim Personenfreizügigkeits-Abkommen (Bilaterale I) nicht anders.

Bei den Abstimmungskampagnen des Bundesrates, zuletzt im Rahmen der Abstimmung zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien (2009), sind die damaligen Bundesrätinnen landauf und landab gereist und haben geworben, um ein JA für die Ausdehnung bei der Bevölkerung zu erzwingen. Das Hauptargument Nr.1 der Befürworter war, dass die Schweiz bei den EU-17 und EU-8 Staaten bis 2014 und bei den EU-2 Staaten bis 2019 die „Ventilklausel“ als WIRKSAMES MITTEL zur Steuerung der Zuwanderung in Kraft setzen kann. Damit könnte die Schweiz bei zu grosser Einwanderung wieder Kontingente einführen.

Doch immer, wenn die Bedingungen erfüllt waren, hat der Bundesrat aus Rücksicht auf die EU, dieses Mittel zur Steuerung der Zuwanderung nicht in Kraft gesetzt. Mehr noch: Auch alle Bemühungen des Parlaments die Zuwanderung zu steuern, wurden abgelehnt mit dem gleichen Argument. Im Jahre 2008 oder spätestens 2009 wäre die Anwendung der Schutzklausel jedoch sinnvoll gewesen. Hat der Bundesrat die Lage falsch eingeschätzt?

Der Bundesrat muss bis zum 1. Mai entscheiden, ob er für 8 EU-Länder (Oststaaten und nur für die B-Bewilligungen), wieder Kontingente einführen will. Es ist für die Schweiz die letzte Möglichkeit, dies noch zu realisieren. Wenn er die Ventilklausel in Kraft setzt, kann er noch ein Stück Glaubwürdigkeit bewahren. Laut Experten ist aber dieses Mittel nicht wirksam genug, um die massive Zuwanderung in unser Land zu begrenzen. Was nun?

Setzt der Bundesrat die Ventilklausel nicht in Kraft, sind auch alle späteren Abkommen mit der EU, betr. neue Mitglieder (Kroatien, Türkei, Serbien...), vorab schon ohne jede Einschränkung zu genehmigen! Warum? Die EU wird sicher argumentieren, dass künftige Abkommen zwischen der EU und der Schweiz keine derartige Regelung (Ventilklausel) mehr benötigen, da die Schweiz in der Vergangenheit ohnehin nie davon Gebrauch machte...

Hat der Bundesrat damals bei den Abstimmungen gelogen? Hat er mit der Ventilklausel ein unzulängliches Mittel als hoch wirksam gepriesen und alle, die etwas anderes behaupteten, damit zum Schweigen gebracht und bei den Stimmbürgern gepunktet?

Die verfehlte Strategie von damals, tritt heute offen zutage: Gross ist der Druck auf dem Arbeitsmarkt. Lohndumping, überfüllte Strassen und Züge, hohe Preise für Mieten, Häuser und Grundstücke. Höhere Kriminalität und grössere Belastung der Sozialwerke, um nur einige der Auswirkungen zu nennen.

Die Experten - auch anlässlich der kürzlich stattgefundenen und von mir besuchten  Schulung des Europainstitutes an der Universität Zürich - sind sich einig: Es gibt leider keine ideale Lösung für die Schweiz. Doch mit einem JA zur Ventilklausel könnte der Bundesrat schon am nächsten Mittwoch ein Zeichen setzen und damit die negativen Auswirkungen der vergangenen Zeit etwas mildern.

 

Nochmals zum Thema „Scheinselbständige...“

Geschrieben von Yvette Estermann am 18.9.2011 @ 04:24:34 mit 225 Worten

Die „Scheinselbständigen“, welche dank der Personenfreizügigkeit vermehrt in unser Land strömen, waren auch in Bern ein Thema. Der Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen (VSEI), organisierte dazu eine „Unternehmer-Runde“. Da ich mich für die Aufhebung dieses Missstandes im Nationalrat mittels einer Motion einsetzte, interessierte mich die Meinung der Unternehmer aus erster Hand.

„Wir erleben auf den Baustellen eine Verwilderung der Sitten. Und das grösste Übel ist das Problem der Scheinselbständigkeit, welches wir mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln nicht in den Griff bekommen“. Dies sagte Peter Baeriswyl, Direktor des schweiz. Maler- und Gipsermeister-Verband (SMGV). „Die Spiesse sind auf dem Bau nicht mehr gleich“ ergänzte Hans-Peter In-Albon, Direktor der VSEI. So können beispielweise Scheinselbständige in der Schweiz arbeiten, ohne dass sie irgendwelche Sozialabgaben bezahlen, während der Schweizer Unternehmer diese im Preis einrechnen muss. Dasselbe gilt für die Steuern. „Diese Problematik führt zu einer Aushöhlung der Wirtschaft!“

Der Bundesrat hat meine Motion zur Annahme empfohlen. Er steht zusammen mit dem Parlament in der Verantwortung für die Schaffung und Gewährleistung von fairen, machbaren und vor allem auch nachhaltigen Rahmenbedingungen für unsere KMU’s.

Zum Artikel: „Der Kantonsrat wehrt sich gegen Ich-AG’s“. Mein Leserbrief an die „Neue Luzerner Zeitung“, vom 16. September.

 

WICHTIG: "Scheinselbständige" und "ICH-AG's". Gestern haben Bundesrat und Parlament JA gesagt zu meiner Motion! Damit ist anzunehmen, dass in dieser Sache endlich etwas geschieht,- zum Schutz der einheimischen KMU's!

 

Die Problematik "SCHEINSELBSTÄNDIGE!"

Geschrieben von Yvette Estermann am 19.6.2011 @ 23:43:08 mit 252 Worten

Laufend kommen Einzel-Unternehmer aus der EU in die Schweiz und arbeiten hier zu Dumping-Löhnen. Weit über 1’000 „Scheinselbständige“ sind allein im Kt. Luzern aktiv! Dank der Personenfreizügigkeit müssen sie sich nicht an die vorgeschriebenen Lohn- und Anstellungs-Bedingungen halten! Sie konkurrenzieren damit massiv unser einheimisches Gewerbe und es besteht dringend Handlungsbedarf!

Am 16. Juni reichte ich deshalb im eidg. Parlament eine entsprechende Motion ein und erhielt dafür Unterschriften von vier Parteien (SVP, CVP, FDP, GLP). Ebenfalls Unterstützung erhielt ich von Regierungsrat GUIDO GRAF und NR RUEDI LUSTENBERGER (CVP), welcher eine ähnliche Motion einreichte.

Text der Motion: Der Bundesrat wird beauftragt, den vorherrschenden Problemen, welche mit dem vermehrten Aufkommen inländischer „scheinselbständiger“ Einzelfirmen (GmbH) und ausländischen „Ich-AGs“ in bestimmten Sektoren wie etwa der Baubranche entstanden sind, wirkungsvoll entgegenzutreten. Die vom Bundesrat in die Wege geleiteten Massnahmen sollen ohne nennenswerte finanzielle Mehrbelastung bewerkstelligt werden, sondern zum Beispiel durch die vollumfängliche Ausschöpfung des Strafmasses oder durch eine entsprechende Verschärfung des Arbeits- und Gewerberechts.

Begründung: Offensichtlich leiden je länger, je mehr einheimische KMUs unter der zunehmenden Konkurrenz von scheinselbständigen Einzelfirmen, welche sich in vielerlei Hinsicht nicht an die üblichen Regeln halten und keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Häufige Verstösse werden etwa in der Unterschreitung der Mindestlöhne oder der Nichteinhaltung der maximalen Arbeitszeit verzeichnet. Aus diesen Gründern hat der Bundesrat dafür zu sorgen, dass die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen gewährleistet ist. Fehlbare sind dementsprechend wesentlich härter (mit höheren Strafen) zu sanktionieren.

Lesen Sie auch den Artikel von Jürg auf der Maur in der „Zentralschweiz am Sonntag“ vom 19. Juni 2011!

Ein EU-Beitritt ist nicht vom Tisch!

Geschrieben von Redaktion am 3.6.2011 @ 16:41:50 mit 85 Worten

Willisauer Bote: (Artikel aus dem WILLISAUER BOTE vom 28. Mai) Die SVP hat als erste Partei ein Bekenntnis zur Schweiz abgelegt mit dem Slogan: «Schweizer wählen SVP». Die FDP doppelte nach: «Aus Liebe zur Schweiz» und die CVP wollte mit der Aussage «Luzerner wählen CVP» bei den Luzerner Kantonsratswahlen Stimmen holen. Schön, dass sich jetzt plötzlich alle «bürgerlichen» Parteien für die Interessen der Schweiz einsetzen. Von einem EU-Beitritt spricht niemand mehr. Also alles in Butter – oder doch nicht?

Lesen Sie hier den Original-Beitrag als pdf

Es wird eng auf dem Schweizer-Arbeitsmarkt!

Geschrieben von Yvette Estermann am 21.4.2011 @ 23:20:09 mit 118 Worten

Am 1. Mai 2011 kommen die im Jahre 2004 der EU beigetretenen Ost-Länder
(EU-8) erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügikeit mit der Schweiz. Dies betrifft ArbeitnehmerInnen und Dienstleistungsfirmen. Die nationalen Beschränkungen betr. den Zugang zum Arbeitsmarkt für unselbstständig Erwerbende d.h. für Kontingente, der Inländervorrang, die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in vier spezifischen Erwerbsbereichen fallen dahin. Es betrifft die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, die Republiken Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen und Slowenien. Personen dieser Länder freuen sich: Sie können sich ab dem 1. Mai ohne Einschränkungen in der Schweiz nach Arbeit umsehen.

Auch Selbständigerwerbende aus Bulgarien und Rumänien kommen ab 1. Juni in den Genuss einer Liberalisierung. Dadurch wird es wohl noch enger auf dem Schweizer Arbeitsmarkt...

Die Einwanderung nimmt zu - Die Arbeitslosigkeit steigt!

Geschrieben von Yvette Estermann am 10.12.2009 @ 14:42:06 mit 370 Worten

Nach den neuesten Erhebungen des SECO hat sich die Arbeitslosigkeit in der Schweiz wie folgt verändert: Arbeitslosenquote im November 2009, gemäss eidg. Volkszählung aus dem Jahre 2000. Anzahl Arbeitslose am Stichtag, im Verhältnis zur aktiven Bevölkerung (Total 3'946'988 Personen):
Schweizer 3,0%
Ausländer 8,1%

Nach ausgewählten Herkunftsländern:
Deutschland 4,0%
Frankreich 6,1%
Österreich 4,1%
Westbalkan 9,4%
(Also Serbien und Montenegro inkl. Kosovo, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Albanien).

Damit ist die Frage definitiv beantwortet, ob arbeitslos gewordene Ausländer in ihre Heimat zurückkehren oder nicht!

Als die SVP im Rahmen der Abstimmung betr. Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien argumentierte, dass künftig arbeitslos gewordene Ausländer nicht in ihre Heimat zurückkehren, hat man sie der Angstmacherei beschuldigt. Es kommt aber genau so, wie die SVP - und jede mit einem ‚gesunden Menschenverstand’ ausgestattete Person, vermuten konnte: Arbeitslos gewordene Ausländer kehren nicht in ihr Heimatland zurück! Warum? Die Schweiz hat eine viel tiefere Arbeitslosigkeit als alle umliegenden Länder und ein hervorragend ausgebautes Sozialsystem, das seinesgleichen sucht!

Sehr viele Bürgerinnen und Bürger haben sich auch deshalb bei der Abstimmung für die Erweiterung der Personenfreizügigkeit entschlossen, weil der Bundesrat versprach, bei einem zu grossen Zustrom von Arbeitskräften aus dem Ausland, die sog. „Ventilklausel“ zu aktivieren. Diese sollte der Bundesrat bereits im Mai in Kraft setzen, tat es aber nicht, weil er „die EU nicht verärgern wollte...!“ Die Situation ist in der Zwischenzeit eskaliert, sodass sich sogar Frau Bundesrätin Doris Leuthard für den damaligen „Fehler“ entschuldigte. Zitat: „Damit hätten wir einige tausend Personen vom Schweizer Arbeitsmarkt fernhalten können!“. Erst im neuen Jahr will der Bundesrat prüfen (!), wie die Attraktivität der Schweiz für EU-Zuwanderer abgeschwächt werden könnte und ob die Ventilklausel ev. doch noch in Frage käme.

Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt! Ich habe mich seinerzeit im Abstimmungskampf stark engagiert und bekomme nachträglich Recht. Leider hilft diese Erkenntnis heute nicht mehr viel. Schade, dass der Bundesrat damals die Realität nicht sehen wollte und sich gegen den gesunden Menschenverstand sträubte.

Was können wir in Zukunft besser machen? Vielleicht den SVP-Argumenten grössere Beachtung schenken, dem Parlament und dem Bundesrat nicht einfach blind vertrauen!
Nicht auf die „grossen und klugen Redner“ - die sog.‚Experten’- hereinfallen, die vor jeder Abstimmung auftauchen, sondern mehr dem ‚gesunden Menschenverstand’ vertrauen! Denken Sie darüber nach, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und handeln Sie auch danach!

Die EU macht Druck - die Schweiz gehorcht!

Geschrieben von Yvette Estermann am 1.6.2009 @ 05:05:38 mit 252 Worten

Als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission (APK) mache ich mir über die Zukunft der Schweiz so einige Gedanken, denn die nicht Anwendung der „Ventilklausel“ hat die Gemüter erhitzt:

...Sollte die Zuwanderung ab 2008 zehn Prozent über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen, kann der Bundesrat die „Notbremse“ ziehen und die sog. „Ventilklausel“ anwenden, d.h. wieder Kontingente einführen... – So argumentierten Bundesrat und Befürworter des freien Personenverkehrs mit der EU, vor der Abstimmung im Jahre 2000.

Jetzt, nach neun Jahren sind alle Bedingungen dazu erfüllt und zusätzlich leidet die ganze Welt unter einer Wirtschaftskrise. Unsere Regierung sollte deshalb handeln und die „Ventilklausel“ in Kraft setzen, um die Zuwanderung aus der EU zu begrenzen.

Der Bundesrat hat in seiner Medienmitteilung aber die Ansicht vertreten, dies wäre ein „negatives Signal“ gegenüber der EU, wenn die Schweiz den Zugang zu unserem Arbeitsmarkt vorübergehend einschränken würde! Ähnlich argumentierten auch die Unternehmen, die Wirtschaftsverbände und die Kantone.

Doch gerade mit dieser „Ventilklausel“ hat der Bundesrat die Abstimmung gewonnen, denn viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben der Osterweiterung nur deshalb zugestimmt und jetzt will die Regierung nicht handeln. An diesem Wortbruch des Bundesrates erfreuen sich vor allem die „Euro-Turbos“...

Die Anwendung der „Ventilklausel“ hätte mindestens einen symbolischen Wert und es wäre ein Zeichen dafür, dass die Regierung dieses Landes ihr eigenes Volk ernst nimmt und das einst gegebene Versprechen einhält. Oder gibt es einen „Geheim-Plan“, die Schweiz doch langsam in die EU zu führen?