Was bringt der neue Verfassungsartikel zur Familienpolitik?

Geschrieben von Yvette Estermann am 10.1.2013 @ 05:36:00 mit 336 Worten

Zur Abstimmung vom 03. März: 

Auf den ersten Blick glauben wir eine gute Lösung für die Kinderbetreuung zu erkennen. Leider ähnelt diese Lösung aber eher einer „Büchse der Pandora“. Wir müssen sie nur öffnen und die negativen Folgen lassen nicht lange auf sich warten. Es war alt Nationalrat Norbert Hochreutener (CVP) und das Parlament, welche in guter Absicht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit verbundene Kinderbetreuung zu einer neuen Staatsaufgabe erhoben.

Als dieser Vorstoss 2007 eingereicht wurde wusste man noch nicht, dass sich die finanzielle Situation der Schweiz, als Folge der Euro-, Finanz- und Wirtschaftskrise, verschlechtert. Die aktuelle europäische und auch weltweite Lage der Wirtschaft bzw. der Finanzen erlaubt es auch der Schweiz nicht, zusätzlich zu den bereits bestehenden Lasten und Baustellen (AHV, IV...) noch weitere grosse finanzielle Abenteuer mit unbekanntem Ausgang einzugehen. Es empfiehlt sich deshalb eine Ablehnung dieses neuen Verfassungsartikels.

Was sind die grössten Schwachstellen, welche bei einer Annahme auf uns zukommen?

- Die Kosten: Diese kann man heute gar nicht beziffern, da die Kinderbetreuungsangebote bei einer Annahme beliebig ausgebaut werden könnten,- ob dies notwendig ist oder nicht! Die finanziellen Aufwendungen würden uns bei einer Annahme des Artikels - nach vorsichtigen Schätzungen - einige Milliarden Franken kosten. Massive Steuererhöhungen wären die Folgen.

- Für viele Betriebe und Private, welche heute mit Erfolg Betreuungsangebote anbieten, käme das Aus.

- Die Kinder sind dabei auch keine Gewinner. Die individuelle Betreuung verschwindet und „Pauschal-Erziehung“ hält Einzug.

- Und die Eltern? Diese würden Ihre Selbstbestimmung verlieren. Der Staat sagt, wer und wie die Kinder betreut werden und nimmt den Eltern auch ein Stück Freiheit und Erziehungsverantwortung.

- Das Giesskannen-Prinzip kommt zur Anwendung, statt heute bewährte, bedarfsabhängige Zusatzangebote. Auch ohne Bedarf, müssten bei einem JA, ausserfamiliäre Betreuungsangebote vorhanden sein.

Wollen wir eine solche Regelung und eine tiefgreifende Änderung der Kinderbetreuung annehmen? Ich sage NEIN und stimme gegen den neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik! Die bereits eingereichten Initiativen von SVP und CVP zu diesem Thema sind hingegen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung! Wer Familien wirklich helfen möchte, stimmt deshalb am 3. März NEIN zum sogenannten Familienartikel. 

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