Totalrevision des Einbürgerungsgesetzes

Geschrieben von Yvette Estermann am 14.3.2013 @ 23:04:00 mit 335 Worten

Der Nationalrat hat beschlossen, die Hürden für die Einbürgerung höher zu setzen. Ohne Niederlassungsbewilligung und gute Sprachkenntnisse, soll niemand mehr eingebürgert werden. Zudem muss der Einbürgerungswillige unter anderem mind. 3-5 Jahre im betreffenden Kanton gewohnt haben und mind. 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz nachweisen können.

Kurz-Interview mit Bernhard KISLIG in heutigen BERNER ZEITUNG (hier der Link zum kompletten Bericht als pdf):

„Ich befürworte grundsätzlich weitere Verschärfungen“

Frau Estermann, Sie stammen aus der Slowakei. Mit dem Gesetz, wie es der Nationalrat gestern beschlossen hat, wäre die Einbürgerung für Sie schwieriger gewesen.

Yvette Estermann: Das ist richtig. Dennoch befürworte ich die Verschärfung.

Als Mitglied der SVP-Fraktion folgen Sie der Parteivorgabe.

Es geht hier nicht um eine Parteivorgabe, sondern um die bestmögliche Lösung. Und so wie ich denken auch viele andere Menschen, welche in die Schweiz eingewandert sind. So höre ich von Mitgliedern der Gruppe «Neue Heimat Schweiz» immer wieder, dass sie bei der Einbürgerung schärfere Kriterien fordern. Vor 30 bis 40 Jahren mussten Migranten noch einen Gesundheitscheck über sich ergehen lassen und dabei die Zähne zeigen. Diese Einwanderer haben sich danach um Integration bemüht und zum Beispiel in Vereinen mitgemacht. Sie finden nun verständlicherweise, dass es anderen Migranten nicht viel leichter gemacht werden soll.

Die Gruppe «Neue Heimat Schweiz» steht der SVP nahe.

Ja, aber ähnliche Reaktionen höre ich auch von Leuten, die nicht dieser losen Gruppierung angehören. Ausländer, die sich hierzulande anstrengen, wollen nicht, dass andere Migranten vom Schweizer Wohlstand profitieren, ohne selber einen Beitrag zu leisten. Zudem sollte der Staat auch die Ängste der Schweizer Bevölkerung ernst nehmen.

Haben Sie den Schweizer Pass problemlos erhalten?

Da ich einen Schweizer geheiratet habe, konnte ich nach fünf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Das war vor rund fünfzehn Jahren. Auf einem Polizeiposten fand ein Gespräch statt. Dann erhielt ich die Bestätigung.

Wären Sie auch in diesem Fall für eine Verschärfung?

Ich befürworte grundsätzlich weitere Verschärfungen. Denn heute wissen die Menschen besser Bescheid über die Einbürgerungs-Kriterien in anderen Ländern. Deshalb werden Schwachstellen in der Schweiz rasch ausgenutzt. Das gilt es zu unterbinden.

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